Post #1958806
2026-04-28 16:04 UTC
@irgendwienet
Also mir hat das OA mal n Knöllchen geschickt, weil ich angeblich entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung abgebogen sein sollte. Das wäre dann definitiv kein ruhender Verkehr.*
Es geht also schon. Aber wenn man nicht will, kann man natürlich auch wegschauen.
*War ich natürlich nicht, MA vom OA hatte Fett auffe Brille und das Kennzeichen falsch notiert.
@psy
Replies (1)
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@asltf@berlin.social 2026-04-28 18:28
@portitzer @irgendwienet @psy Vorsicht, das ist von Land zu Land unterschiedlich. In Berlin ist z.B. das Ordnungsamt für den ruhenden VErkehr zuständig *und* für Vergehen von Fußgängen und Radfahrern im fließenden Verkehr. Allerdings ist hier die Polizei *auch* zuständig für alles (Doppelzuständigkeit)