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@asltf@berlin.social

Post #1958807

2026-04-28 18:28 UTC

@portitzer @irgendwienet @psy Vorsicht, das ist von Land zu Land unterschiedlich. In Berlin ist z.B. das Ordnungsamt für den ruhenden VErkehr zuständig *und* für Vergehen von Fußgängen und Radfahrern im fließenden Verkehr. Allerdings ist hier die Polizei *auch* zuständig für alles (Doppelzuständigkeit)

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