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@radaufheber@troet.cafe

Post #1873266

2026-04-17 09:56 UTC

@martinsteiger Und dürfen Anwälte das ohne zu fragen? ohne Einverständnis? Insbesondere ist es ja auch eine Weitergabe aller Daten an Dritte, an externe Dienstleister. Und das sind ja mehr als nur normale "personenbezogene Daten", wenn dort vollständige Zeugenaussagen, medizinische Daten, strafrechtlich relevantes, Gerichtsurteile etc. pp. ausgelagert und durch Dritte bearbeitet werden.

Replies (1)

  • @martinsteiger@chaos.social 2026-04-17 11:10

    @radaufheber Das ist aus meiner Sicht zulässig, ja, auch ohne Einwilligung. Das Outsourcing muss aber passend abgesichert werden, was gerade bei inländischen Anbietern möglich ist. (Dafür haben es inländische Anbieter häufig nicht so mit der Datensicherheit, siehe «RA Micro».) Die Kund:innen entscheiden nicht über das Outsourcing, dass Dienstleister:innen nutzen – auch nicht Anwaltskanzleien.

    Open ##1873267