Post #1873267
2026-04-17 11:10 UTC
@radaufheber Das ist aus meiner Sicht zulässig, ja, auch ohne Einwilligung.
Das Outsourcing muss aber passend abgesichert werden, was gerade bei inländischen Anbietern möglich ist.
(Dafür haben es inländische Anbieter häufig nicht so mit der Datensicherheit, siehe «RA Micro».)
Die Kund:innen entscheiden nicht über das Outsourcing, dass Dienstleister:innen nutzen – auch nicht Anwaltskanzleien.
Replies (1)
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@radaufheber@troet.cafe 2026-04-18 07:26
@martinsteiger Auf welcher Rechtsgrundlage zulässig?