2026-08-06 07:31 UTC
Gutachten: Open Source darf in öffentlichen Ausschreibungen eingefordert werden
💡 Worum geht es?
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben ein Gutachten vorgelegt, das bewertet, inwiefern Open-Source-Software in der Vergabe von Öffentlichen Verwaltungen eingefordert werden darf (https://www.bundestag.de/resource/blob/1165534/WD-7-010-26.pdf). Das Ergebnis ist klar: Open Source darf unter den richtigen Voraussetzungen ausdrücklich Gegenstand einer Ausschreibung sein.
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#WirMachenSouverän
Replies (1)
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@zendis@social.bund.de 2026-08-06 07:32
Die Annahme, dass Behörden auf Grund der Produktneutralität nicht ausschließlich Open-Source-Software in einer Vergabe fordern dürfe, greife zu kurz. 💡 Was ist zu beachten? ➡️ Behörden können OSS in Ausschreibungen vorgeben, wenn sie dies nachvollziehbar begründen. Gründe können sein: IT-Sicherheit, Kompatibilität mit vorhandener Infrastruktur, Weiterentwicklungsfähigkeit oder Vermeidung eines Vendor lock-in. Trotzdem wird in der Ausschreibung der Zusatz „oder gleichwertig“ benötigt. 2/4