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@Dillerjohann@hessen.social

Post #1570645

2026-02-10 16:15 UTC

@rifter Da hat jemand den knall nicht gehört ,das Streikrecht ist ein Grundrecht und kann nicht eingeschränkt werden!

Replies (1)

  • @Dillerjohann Das Streikrecht hat aber gleichzeitig die Regelung, dass ein Streik ist nur dann rechtmäßig ist, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird und ein tariflich regelbares Ziel verfolgt. Somit sind Generalstreiks bzw. Streiks, die sich beispielsweise für soziale oder gesellschaftliche Ziele einsetzen, nicht vom Streikrecht geschützt. Das aktuelle Streikrecht als Grundrecht hat Vor- und Nachteile. Disclaimer: Ich würde es nicht abschaffen wollen. Aber der Kompromiss, auf alle Streiks zu verzichten, die nicht das Verhältnis zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen betreffen, ist schon ziemlich einschränkend.

    Open ##1570646