Post #1570646
2026-02-10 16:22 UTC
@Dillerjohann Das Streikrecht hat aber gleichzeitig die Regelung, dass ein Streik ist nur dann rechtmäßig ist, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird und ein tariflich regelbares Ziel verfolgt.
Somit sind Generalstreiks bzw. Streiks, die sich beispielsweise für soziale oder gesellschaftliche Ziele einsetzen, nicht vom Streikrecht geschützt. Das aktuelle Streikrecht als Grundrecht hat Vor- und Nachteile.
Disclaimer: Ich würde es nicht abschaffen wollen. Aber der Kompromiss, auf alle Streiks zu verzichten, die nicht das Verhältnis zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen betreffen, ist schon ziemlich einschränkend.
Replies (1)
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@Dillerjohann@hessen.social 2026-02-10 16:33
@rifter Ich sehe das keinerlei Sachverstand was Streiks betrifft besteht! Wenn Streiks keine "Nachteile" hätten, gäbe es keine! Es gibt immer einen Kompromiss , um diesen zu Erreichen bleibt, bleibt letztendlich der Streik, erst als Drohung , die Hürden für einen Streik sind sehr hoch angesetzt ,immerhin müssen min. 75% der Mitglieder für einen Streik in der Urabstimmung Stimmen! Es geht immer um Tarifparteien, deren Autonomie Gesetzlich geregelt ist!