Post #1498176
2026-04-21 10:57 UTC
4️⃣ Bleiben wir in Frankreich, wo seit längerem gegen X/Grok ermittelt wird, unter anderem wegen der Verbreitung von CSAM (child sexual abuse material), Deepfake-Bildern und antisemitischen Inhalten. Im Rahmen der Ermittlungen wurden im Februar die Büros von X in Frankreich durchsucht, und mehrere Manager von X (inklusive Elon Musk) zu Gesprächen mit den Ermittlungsbehörden eingeladen. Ob diese der Einladung Folge leisten werden, darf bezweifelt werden.
https://www.france24.com/en/france/20260420-french-prosecutors-summon-elon-musk-over-sexualised-ai-deepfakes-on-x
Replies (1)
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@marcel@waldvogel.family 2026-04-21 10:58
Das US-amerikanische Justizministerium hat letzte Woche das französische Rechtshilfebegehren abgelehnt. Begründet wird dies damit, dass die französischen Ermittlungen im Widerspruch zum First Amendment der US-Verfassung stehe (dem Verfassungszusatz, welcher das Recht auf «Free Speech» festlegt). Der Entscheid hat zwar keine direkten Auswirkungen auf die Ermittlungen in Frankreich, verhindert aber das Vorladen von US-Bürgern oder das Einfordern von Geschäftsunterlagen. https://reclaimthenet.org/doj-blocks-frances-x-probe-citing-first-amendment