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@marcel@waldvogel.family

Post #1498175

2026-04-21 10:58 UTC

Das US-amerikanische Justizministerium hat letzte Woche das französische Rechtshilfebegehren abgelehnt. Begründet wird dies damit, dass die französischen Ermittlungen im Widerspruch zum First Amendment der US-Verfassung stehe (dem Verfassungszusatz, welcher das Recht auf «Free Speech» festlegt). Der Entscheid hat zwar keine direkten Auswirkungen auf die Ermittlungen in Frankreich, verhindert aber das Vorladen von US-Bürgern oder das Einfordern von Geschäftsunterlagen. https://reclaimthenet.org/doj-blocks-frances-x-probe-citing-first-amendment

Replies (1)

  • @marcel@waldvogel.family 2026-04-21 10:58

    Auch wenn die harsche Reaktion aus Washington von der Politik der derzeitigen US-Regierung geprägt sein dürfte (obwohl diese das First Amendment sehr selektiv hochhält): Ganz grundsätzlich zeigt der Fall, wie fundamental unterschiedlich Meinungsfreiheit dies- und jenseits des Atlantiks verstanden wird, und welche Auswirkungen das auf europäische Regulierungsversuche haben wird. Eine Lösung wird sich im Gerichtssaal kaum finden lassen. https://dnip.ch/2026/04/21/dnip-briefing-68-eine-frage-des-alters/#Frankreich-vs-XGrok

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