Post #1368305
2026-03-12 18:41 UTC
@jonasgraphie Deine Wünsche sind in gewisser Form bereits Realität:
1. Von den 13.000 täglich archivierten Medien ist der Großteil digital. Unter welchen Umständen sie eingeliefert werden müssen, ist mir aber nicht bekannt.
2. Digitale Werke können über die DNB kostenlos genutzt werden, aus nachvollziehbaren Gründen jedoch nur im Netz der DNB. Wie willst du die Nichtverfügbarkeit eines Werks unbürokratisch nachweisen?
3. Viel Geld investiert der digitale Zweig der #DeutscheNationalbibliothek schon seit Jahrzehnten.
Replies (3)
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@jonasgraphie@mastodon.social 2026-03-13 00:08
@dboehmer 1 müsste dann halt Pflicht für alle werden 2 vielleicht dass der Verlag eine Auskunftspflicht hat. Ich denke an das folgende Verfahren. Interessent möchte das Werk kaufen und findet es nicht. Fragt Den Verlag, und der Verlag muss dann innerhalb von 14 Tagen entweder einen angemessenen (Preis und Aufwand) Bezugsweg für das neue Werk liefern oder die Freigabe beauftragen. 3 das will ich gar nicht in Frage stellen. Die Mittel sollten dann halt reichen für -> 100 % in absehbare Zeit.
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@jonasgraphie@mastodon.social 2026-03-13 00:08
@dboehmer Danke für die Ausführungen!
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@DieVera@23.social 2026-03-13 20:21
@dboehmer @jonasgraphie Kostenlos ist die Nutzung nur U20, dann ab 5 € pro Woche oder 25 € im Jahr. https://www.dnb.de/DE/Benutzung/kostenordnungDNB.html