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@SsamanMardi@gruene.social

Post #1292895

2026-03-25 18:24 UTC

@cweickhmann Weiterlesen hilft: §2 (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html

Replies (1)

  • @cweickhmann@qoto.org 2026-03-26 18:34

    @SsamanMardi Und ich dachte immer das BEEG sei die absolute Shitshow. Man lernt nie aus. Ich halte fest: Gemäß §3 WehrPflG in Verbindung mit §2 Abs 3 WehrPflG sind Aufenthalte länger als 3 Monate von Männern über 17 Jahre außerhalb der Bundesrepublik nem Amt der Bundeswehr anzuzeigen. Hattest Recht. Und das hat in der Tat auch immer jeder jederzeit gemacht. 😬

    Open ##1292896