Post #1292895
2026-03-25 18:24 UTC
@cweickhmann Weiterlesen hilft:
§2 (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html
Replies (1)
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@cweickhmann@qoto.org 2026-03-26 18:34
@SsamanMardi Und ich dachte immer das BEEG sei die absolute Shitshow. Man lernt nie aus. Ich halte fest: Gemäß §3 WehrPflG in Verbindung mit §2 Abs 3 WehrPflG sind Aufenthalte länger als 3 Monate von Männern über 17 Jahre außerhalb der Bundesrepublik nem Amt der Bundeswehr anzuzeigen. Hattest Recht. Und das hat in der Tat auch immer jeder jederzeit gemacht. 😬