Post #1292896
2026-03-26 18:34 UTC
@SsamanMardi Und ich dachte immer das BEEG sei die absolute Shitshow. Man lernt nie aus.
Ich halte fest: Gemäß §3 WehrPflG in Verbindung mit §2 Abs 3 WehrPflG sind Aufenthalte länger als 3 Monate von Männern über 17 Jahre außerhalb der Bundesrepublik nem Amt der Bundeswehr anzuzeigen.
Hattest Recht. Und das hat in der Tat auch immer jeder jederzeit gemacht. 😬
Replies (1)
-
@cweickhmann@qoto.org 2026-03-26 18:37
@SsamanMardi Aber dann liest man §3 Abs 2 den letzten Satz und fragt sich, ob in irgendeiner VO des Verteidigungsministerium steht : "Hahaha, da habt ihr euch aber erschrocken! Work and travelt mal, isssokay."