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@cweickhmann@qoto.org

Post #1292896

2026-03-26 18:34 UTC

@SsamanMardi Und ich dachte immer das BEEG sei die absolute Shitshow. Man lernt nie aus. Ich halte fest: Gemäß §3 WehrPflG in Verbindung mit §2 Abs 3 WehrPflG sind Aufenthalte länger als 3 Monate von Männern über 17 Jahre außerhalb der Bundesrepublik nem Amt der Bundeswehr anzuzeigen. Hattest Recht. Und das hat in der Tat auch immer jeder jederzeit gemacht. 😬

Replies (1)

  • @cweickhmann@qoto.org 2026-03-26 18:37

    @SsamanMardi Aber dann liest man §3 Abs 2 den letzten Satz und fragt sich, ob in irgendeiner VO des Verteidigungsministerium steht : "Hahaha, da habt ihr euch aber erschrocken! Work and travelt mal, isssokay."

    Open ##1292897