Post #1163271
2026-04-13 12:31 UTC
Replies (6)
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@radiologe@chaos.social 2026-04-13 12:31
2/7: Szenario 1: Eine Kasse „korrigiert" einen Arztbrief, der eine kostenintensive Therapie stützt. Das PDF wird überschrieben aber der oder die Ärzt*in erfährt nichts. Bei der nächsten Behandlung fehlt die Grundlage für die Therapieentscheidung. Patientenschaden durch Unterlassung — und niemand merkt, warum.
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@deBaer@23.social 2026-04-13 12:42
@radiologe@chaos.social Scheinbar haben nicht genug Leute der #ePA widersprochen bisher. Und jetzt testen sie einfach mal aus, wie weit sie gehen können und hoi polloi es über sich ergehen lässt.
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@goblin@social.tchncs.de 2026-04-13 14:22
@radiologe@chaos.social Mir ist nicht klar, warum die Krankenkasse nach Art. 16 DSGVO ein Berichtigungsrecht haben soll. Im Verordnungstext in Artikel 16 steht nur was von der betroffenen Person, also dem Patienten persönlich. Generell gilt die DSGVO nur für natürliche Personen was Krankenkassen definitiv nicht sind.
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@klaus@inne.city 2026-04-13 20:29
@radiologe@chaos.social Guten Abend. Wenn dem so wird halte ich ein Berichtigungsrecht für Patienten ebenfalls für sinnvoll 🤔. Medizinische Berichte enthalten selten Maßnahmen, die Menschen in Eigenverantwortung unternehmen. Bedeutet meiner Meinung nach eine eingeschränkte Sicht für ganzheitliche, vollumfängliche Bewertungen 🙂.
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@Moss_the_TeXie@rheinneckar.social 2026-04-14 08:32
@radiologe@chaos.social Äääh … WAS!?
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@junior42@norden.social 2026-04-15 20:32
@radiologe@chaos.social Wer denkt sich das denn aus? Also ich meine - was heißt 'sillen" - sagt wer? Wer was zu sagen hat, ist es bereits beschlossen, oder fordert es irgendwer von der Hinterbank?