Post #2379830
2026-04-13 14:22 UTC
@radiologe@chaos.social
Mir ist nicht klar, warum die Krankenkasse nach Art. 16 DSGVO ein Berichtigungsrecht haben soll.
Im Verordnungstext in Artikel 16 steht nur was von der betroffenen Person, also dem Patienten persönlich.
Generell gilt die DSGVO nur für natürliche Personen was Krankenkassen definitiv nicht sind.
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