2026-08-25 14:53 UTC
Gegen eine Kündigung des Medienstaatsvertrags, des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sowie des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags "könnten alle 15 übrigen Bundesländer einzeln oder gemeinsam (…) das BVerwG anrufen und geltend machen, dass diese nicht form- bzw. fristgerecht oder rechtsmissbräuchlich erfolgt sei (...) Das gleiche gilt für Sachsen und Thüringen im Falle einer Kündigung des MDR-StV".
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/machtuebernahme-afd-sachsen-anhalt-rundfunk-kuerzungen
Replies (0)
No replies.