@tempolimit_jetzt@norden.social
2026-04-30 15:30 UTC
Das steht im Gesetz:
Nach vier Jahren Übergangsfrist werden alle Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings (ausgenommen Bundesstraßen) zu autoreduzierten Straßen umgewidmet. Ab dann sind die Straßen vor allem für den ÖPNV, für Fahrräder und für Menschen zu Fuß da. Motorisierte Fahrzeuge werden hier nur ausnahmsweise genutzt: wenn es dafür einen guten Grund gibt.
#Verkehrsentscheid #Berlin
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Replies (1)
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@tempolimit_jetzt@norden.social 2026-04-30 15:31
Zu den notwendigen Fahrten, die weiterhin möglich sind, zählen der öffentliche Verkehr (z. B. Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen), der Wirtschafts- und Lieferverkehr sowie Fahrten von Menschen, die auf ein Kfz angewiesen sind (z. B. weil sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder nachts arbeiten müssen). #Verkehrsentscheid #Berlin 3/4