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@tempolimit_jetzt@norden.social

2026-04-30 15:30 UTC

Das steht im Gesetz: Nach vier Jahren Übergangs­frist werden alle Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings (ausgenommen Bundes­straßen) zu auto­reduzierten Straßen umgewidmet. Ab dann sind die Straßen vor allem für den ÖPNV, für Fahrräder und für Menschen zu Fuß da. Motori­sierte Fahrzeuge werden hier nur ausnahms­weise genutzt: wenn es dafür einen guten Grund gibt. #Verkehrsentscheid #Berlin 2/4

Replies (1)

  • Zu den notwendigen Fahrten, die weiterhin möglich sind, zählen der öffent­liche Verkehr (z. B. Polizei, Rettungs­dienst, Feuerwehr, Müll­abfuhr, Taxen), der Wirtschafts- und Liefer­verkehr sowie Fahrten von Menschen, die auf ein Kfz angewiesen sind (z. B. weil sie in ihrer Mobilität einge­schränkt sind oder nachts arbeiten müssen). #Verkehrsentscheid #Berlin 3/4

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