Post #990428
2026-04-07 15:30 UTC
Replies (2)
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@Jayson1985@ruhr.social 2026-04-07 18:17
@ehrba @hochbahn Als wenn auch nur ein Mitarbeiter durch die die Entkriminalisierung schlechter geschützt wäre. Da liegen die Ursachen ja ganz woanders. Da vergleicht man Äpfel mit Birnen.
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@apgw@bunt.social 2026-04-07 18:40
@ehrba @hochbahn Arme einsperren oder vom #ÖPNV ausperren zu wollen ist schäbig, und widerspricht dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetz! >> Das im #Grundgesetz aufgeführte #Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat dazu, Defizite einzelner Bürger auszugleichen, welche ihre Rechte nicht wahrnehmen können - z. B. die #Freizügigkeit nach Art. 11 GG: Die Garantie des Grundrechts „Freizügigkeit“ ist nur dann sinnvoll, wenn auch die materiellen Voraussetzungen bestehen, dass der Deutsche die Freizügigkeit auch genießen kann, d. h. die Gemeinschaft hat die Möglichkeiten zur Ortsveränderung zu garantieren. Damit gehören öffentliche Verkehrsangebote, die für jedermann erreichbar sind und von jedem nutzbar, zu den materiellen Grundlagen einer #Demokratie, um das „soziale Grundrecht auf Mobilität“ zu gewährleisten (#ÖPNV als Aufgabe der „#Daseinsvorsorge“). << Reinhardt, W. (2018). Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs. In: Öffentlicher Personennahverkehr. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22059-4_2