Post #917255
2026-04-04 09:20 UTC
@mit_scharf@social.anoxinon.de @theDuesentrieb@social.linux.pizza wo liest du das da raus? Ich sehe nur hier was "Dieser sehr weitreichende Eingriff in die Selbstbestimmung galt vor dem 1. Januar 2026 nur in zwei Extremfällen. In Paragraph 2 des WPflG hieß es dazu schlicht, Paragraph 3 gelte ‚im Spannungs- oder Verteidigungsfall‘. " und dann das mit "anfrage bisher unbeantwortet". Aber keinerlei erwähnung davon dass das ganz alter wein ist den sie da ausschenken, nur mit der besonderheit dass es von 2011-2026 nicht gegolten hat.
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