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@EinPhysiker@social.tchncs.de

2026-04-11 08:15 UTC

@HeptaSean@social.tchncs.de @uebermedien@mastodon.social @lkraeher@troet.cafe Ja, darüber wundere ich mich bei dieser Diskussion auch schon die ganze Zeit. Die Genehmigungspflicht steht seit 1965 im Gesetz. 2011 wurden lediglich fast alle Paragraphen in einem neuen §2 nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall deklariert. Jetzt wollte man die Wehrpflicht zwar erst einmal weiter nur freiwillig lassen, aber Erfassung und Musterung nicht. Dazu wurde für alle Paragraphen, die das betrifft ein "Außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gelten ..." hinzugefügt, inklusive §3(2). Dieses ganze teilweise "Einschalten" von Paragraphen ist eigentlich Flickschusterei. Und so wird etwas, dass genau so bis (fast) zu meinem 45 Lebensjahr galt, diskutiert als sei es was Neues.

Replies (1)

  • @HeptaSean@social.tchncs.de 2026-04-11 08:28

    @EinPhysiker@social.tchncs.de Du hast zurück recherchiert, dass die 1965 da rein geschrieben wurde? So weit zurück bin ich bei meiner Recherche nicht gekommen.

    Open ##2487821