Elektrine lite

← Feed

@StmpAch@social.cologne

Post #764570

2025-10-20 10:53 UTC

@SheDrivesMobility §130,1 Nr. 2 StGB Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html #Merz #Stadtbild

Replies (0)

No replies.