@padeluun@digitalcourage.social
2026-10-03 05:52 UTC
Schlappe für Amazon: Eine E-Mail-Adresse im Impressum muss auch E-Mails annehmen.
Das Kammergericht Berlin hat Amazon untersagt, Nachrichten an impressum@amazon.de automatisch abzuweisen und Kund.innen stattdessen ins Kundenkonto zu schicken. Ein „toter Briefkasten“ erfüllt die gesetzlichen Kontaktpflichten nicht.
Urteil vom 11.8.2026, Az. 5 UKl 1/26, rechtskräftig.
#Amazon #Verbraucherschutz #DDG
Replies (3)
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@hiker@akk.fedcast.ch 2026-10-03 06:01
@padeluun@digitalcourage.social Aber bestimmt mit der Folge, dass die Firmen noch weniger E-Mail Adressen veröffentlichen. Es ist schon heute schwierig, solche Adressen überhaupt zu finden. Das Gericht müsste gleichzeitig entscheiden, dass mind. eine E-Mail Adresse auf der Webseite angegeben wird - und nicht einfach irgendwo versteckt.
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@caravantraveller@social.cologne 2026-10-03 06:23
@padeluun@digitalcourage.social Auch die ganzen Mails von noreply@... sind ein häufiges Ärgnernis.
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@mike@steiner.nrw 2026-10-03 06:27
@padeluun@digitalcourage.social die Strafe ist aber halt auch so klein, da lohnt es sich für Amazon nicht mal den Brief vom Gericht aufzumachen