@Mirabeaulacht__dup_38655@fnordon.de
Post #714229
2026-03-20 06:00 UTC
Ein weiteres Urteil, dass deutsche Innenminister ignorieren werden.
"In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf."
https://www.heise.de/news/EuGH-Urteil-Polizei-darf-biometrische-Daten-nicht-auf-Vorrat-erfassen-11218490.html
Replies (1)
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@Luettdeern@plasmatrap.com 2026-03-20 09:42
@Mirabeaulacht@fnordon.de bisher regeln das § 81 b StPO, 163 b StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81b.html https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163b.html