2026-07-21 10:53 UTC
@ADFC@mastodon.social
Das Gleiche gilt für Fußgänger gegenüber E-Scooter - , Fahrrad- und Autofahrer. Eigentlich ist das schon in der Straßenverkehrsordnung geregelt ( Rücksichtnahme ).
Replies (1)
-
@Azetbur@dresden.network 2026-07-21 10:56
@HaDi@mastodon.de Hier geht es einen schritt weiter. Und das ist im stgb geregelt, wird aber nicht angewandt. @ADFC@mastodon.social