2026-07-02 21:28 UTC
@bensationell@social.cologne Du musst das ja von Deinen Angestellten nicht einfordern und kannst ihnen weiterhin gestatten, erst am zweiten oder dritten Tag einen Attest vorzulegen.
Replies (1)
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@bensationell@social.cologne 2026-07-03 05:15
@artful@mastodon.social das wäre gut - klang gestern aber anders. Ich würde es begrüßen. Die Lohnfortzahlung muss halt gewährleistet sein und damit muss ich mich an das geltende Recht halten. Wenn es aber Ausnahmen geben kann, wäre das gut.