@Sanktionsfrei@social.tchncs.de
2026-09-08 10:59 UTC
Ab 15 gelten Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften als erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie müssen zu Terminen beim Jobcenter erscheinen und sich mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandersetzen. Wer nicht kommt, dem kann der eigene Regelsatz gekürzt werden.
>> Meine Sorge ist, dass die keine Hilfestellung leisten, sondern versuchen werden, meinen Sohn in ein Berufsfeld zu bringen, wo halt gerade mal Not am Mann ist.<<
Schreibt uns seine Mutter. Genau da liegt das Problem: Das Jobcenter will Menschen möglichst schnell aus dem Leistungsbezug bekommen. Da zählt im Zweifel nicht, was für die schulische Laufbahn oder die Zukunft des Kindes am besten ist. Es geht um Verwertbarkeit!
❤️ Wir finanzieren uns komplett aus Spenden. Unterstützt uns gerne: https://sanktionsfrei.de/support ❤️
Replies (0)
No replies.