Post #4484485
2026-08-10 07:58 UTC
Replies (1)
-
@nyansen@elbmatsch.de 2026-08-10 08:05
@beandev@social.tchncs.de Ich wusste, dass diese überflüssige Antwort kommt. Eine Demo oder wie in diesen Fall ein "Gefahrengebiet" versuchst du jetzt nicht wirklich damit zu vergleichen oder? Das Teil gilt in Deutschland nicht als Waffe und unterliegt so nicht dem Waffenrecht. Damit darfst du das Teil legal besitzen und auch Legal mit dir Rumführen. Auf Demonstrationen wirst du das teil aber trotzdem nicht dabei haben dürfen, weil es (auch wenn nicht als seuche gilt) als Waffe eingesetzt werden könnte und Gegenstände, die als Waffe genutzt werden könnten, sind auf demos verboten (Und damit auch in Gefahrengebieten) - Hätte dir eine Googlesuche auch beantworten können. @bjo@schafweide.eu @Blumine@troet.cafe @anna_lillith@mas.to