Post #4483944
2026-08-10 09:12 UTC
@HagenDomaschke@dresden.network
Wenn du Verbraucher bist, ist die Sendung in der Packstation noch nicht dein Eigentum, deswegen ist es schwierig da was zu machen.
Dass sie für den Widerspruch eine E-Mail-Adresse haben wollen ist auch kaum DSGVO-konform und nicht gerade vertrauensfördernd. Mir ist auch nicht klar, inwieweit der Widerspruch andere Rechtsfolgen hat. Wenn das als Vertrag mit der DHL zur Weiterleitung der Sendung interpretiert wird, dann hat das möglicherweise negative Folgen in Sachen Haftung oder Rücksendefristen.
Als Alternative kann man auch eine Zweitzustellung beauftragen: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/empfangen/zustellung/dhl-zweitzustellung.html
Replies (1)
-
@HagenDomaschke@dresden.network 2026-08-10 09:15
@hweimer@fediscience.org Die Zweitzustellung geht dann vielleicht wieder an eine App-gesteuerte Packstation, das hilft ja nicht.