Post #4482902
2026-08-10 08:20 UTC
AI-Kennzeichnungspflicht betrifft "Deepfakes", und die Definition eines Deepfakes lässt etwa 800 Interpretationen zu :/ Das generierte Etwas muss etwas "bestehendem" gleichen/ähneln. Anscheinend reicht es aber auch, dass das Etwas "bestehen könnte". Und der Unterschied zwischen diesen beiden Ansichten könnte gravierender nicht sein. Ersteres würde nur wenige Bilder betreffen, letzteres praktisch alles.
Wenn alles gekennzeichnet wird, ist eine Kennzeichnung aber Mist, imho.
Replies (1)
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@subraumpixel@sueden.social 2026-08-10 08:25
Nehmen wir mal eine Produktdarstellung auf einem Lebensmitteletikett. Ich habe ne Dose mit Pfisichen drin und platziere vorne einen schönen Pfirsich drauf. KI-generiert. Der könnte für echt gehalten werden und müsste demnach als KI-generiert gekennzeichnet werden. Und dann noch als "Serviervorschlag", gleich das nächste Label, das längst in eine nichtssagende Floskel verwandelt wurde.