Post #4481333
2026-08-09 05:37 UTC
@tagesschau@ard.social
Wie im Bericht erwähnt gilt das nur für bestimmte Produkte des täglichen Lebens. Aber ich sehe schon, so mancher verzichtet gern für den guten Zweck auf sein Wochenend-Grillgut, Obst und Gemüse fallen vom Himmel.
Replies (1)
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@mndflayr@metalhead.club 2026-08-09 12:02
@jimclark@mastodontech.de @tagesschau@ard.social Verderbliche Lebensmittel waren schon davor ausgenommen. Die neue Regelung gilt "für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen." (https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/nrw-setzt-wegen-niedrigwasser-sonntagsfahrverbot-fuer-lkw-aus-100.html) Da hätte ich mir vom Oberlehrer der Nation etwas mehr Lesekompetenz erwartet...