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@rpolenz@mastodon.social

Post #4469781

2026-08-09 11:28 UTC

Was @christophploss fordert, ist rechtswidrig. Der Staat darf Förderzwecke festlegen und prüfen, ob NGOs sie erfüllen. Was er nicht darf: Organisationen allein deshalb ausschließen, weil sie als „links“ gelten. Politische Missliebigkeit ist kein rechtmäßiges Förderkriterium. #NGO

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