Post #4464067
2026-08-09 07:29 UTC
@Azetbur@dresden.network @irgendlink@fnordon.de @Lichdi@dresden.network Was mich an dem Foto stört: der Überholabstand bezieht sich nicht auf den Reifen, sondern auf den äußersten Punkt des Radfahrenden, idR das linke Lenkerende oder die linke Hüfte. Und ich fahre selten so weit rechts. Meine „Standartfahrlinie“ ist 1m neben dem Rinnstein.
Replies (1)
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@Lichdi@dresden.network 2026-08-09 08:23
@khgu@sueden.social @Azetbur@dresden.network @irgendlink@fnordon.de und das ist auch zulässig