@TheConstructor@social.tchncs.de
Post #4443318
2026-08-07 22:52 UTC
Replies (1)
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@divVerent@social.vivaldi.net 2026-08-08 09:19
@TheConstructor@social.tchncs.de @alios@23.social Man muss wohl zwei Sachen unterscheiden. Betrug ist erst einmal Betrug. Da mahnt man nicht ab, da zeigt und klagt man an. Scalping ist so eine Sache. Wenn die Tickets übertragbar sind, wieso sollte man sie dann nicht kaufen und verkaufen dürfen? Um das zu verhindern, ist der normale Weg, sie nicht übertragbar zu machen. Dann sollte die Hosen an sich nicht abmahnen und klagen dürfen, wohl aber die Käufer der Tickets von dem Scalper. Wenn der Scalper ihnen dagegen sagt, dass sie am Eingang nach dem Namen gefragt werden und dabei lügen sollen, dann sehe ich tatsächlich einen Weg zur Abmahnung für unlauteren Wettbewerb. Nur, bei sowas kann man auch gleich klagen. Man kann aber evtl. auch regeln, dass man beim Ticketkauf verspricht, persönlich zu erscheinen. Dann ist Ticketkauf mit Absicht zum Verkauf Vertragsbruch, auch wenn sie an sich übertragbar sind, wenn sich Umstände dafür nach dem Kauf ergeben. Auch dann mahnt man aber nicht ab, sondern schreibt gleich eine Vertragsstrafe dafür in den Kaufvertrag.