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@Lilith@chaos.social

Post #4437629

2026-08-07 13:51 UTC

Die OAZ hat sich hierzu nun auch gemeldet und verweist auf Art. 5 GG in Bezug auf Freiheit der Berichterstattung und der Unterrichtung aus frei zugänglichen Quellen. Sie behaupten außerdem, dass es eine einheitliche Sicht zwischen der Behörde und Ihnen gäbe. Auf Basis einer mir vorliegenden E-Mail der GGL an die OAZ von heute, bezweifle ich das.

Replies (1)

  • @Lilith@chaos.social 2026-08-07 14:38

    Ach schaut mal, wer gerade einen neuen Artikel veröffentlicht hat. Da sah sich wohl jemand genötigt, seine - aus meiner Sicht wilde Rechtsauffassung - in Bezug auf Werbung für Polymarket zu erklären.

    Open ##4437627