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@ramichaelseidlitz@mastodon.cloud

Post #4391700

2026-08-05 08:08 UTC

Ersatzgerät bei Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein LG München I, Urteil vom 04.08.2026, 29 U 4451/23e, n. rkr. "Wer ein neues Smartphone oder Tablet kauft und kurz darauf einen Mangel feststellt, darf bei einer Neulieferung ein fabrikneues Gerät erwarten." => Generalüberholte Geräte (Refurbished) nur auf Verlangen des Kunden zulässig https://www.verbraucherzentrale.bayern/pressemitteilungen/neu-heisst-neu-gericht-setzt-apple-klare-grenzen-124698

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