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Post #4391700
2026-08-05 08:08 UTC
Ersatzgerät bei Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein
LG München I, Urteil vom 04.08.2026, 29 U 4451/23e, n. rkr.
"Wer ein neues Smartphone oder Tablet kauft und kurz darauf einen Mangel feststellt, darf bei einer Neulieferung ein fabrikneues Gerät erwarten."
=> Generalüberholte Geräte (Refurbished) nur auf Verlangen des Kunden zulässig
https://www.verbraucherzentrale.bayern/pressemitteilungen/neu-heisst-neu-gericht-setzt-apple-klare-grenzen-124698
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