Post #4358039
2026-08-02 05:37 UTC
@verbraucherzentrale_nrw@verbraucherzentrale.social
Verständnisfrage zu dieser KI-Deklarationspflicht:
Pflicht werden Hinweise wie „mit KI erstellt“ oder „mit KI verändert“ ... "aber nicht, wenn anschliessend redaktionell bearbeitet"
-> Hypothese: beinahe jeder in letzter Zeit erstellter Inhalt hat in der "Lieferkette" irgendwo einen KI-Beitrag.
#KI #deklarierungspflicht #Überprüfbarkeit
Replies (1)
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@verbraucherzentrale_nrw@verbraucherzentrale.social 2026-08-03 07:33
Der Text muss vor der Veröffentlichung inhaltlich von einem Menschen geprüft worden sein und eine Person (kann auch eine juristische sein) muss die redaktionelle Verantwortung dafür tragen. Die Prüfung muss also mindestens einen Faktencheck beinhalten. Ein flüchtiger Blick oder eine reine Rechtschreibkorrektur reichen nicht aus. Genau darauf kommt es bei der Kennzeichnung von Texten mit Themen von öffentlichem Interesse an: Dass die Fakten stimmen und kein Fakenews verbreitet werden.