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Post #4312844
2026-07-30 19:59 UTC
@HansLWernitz@troet.cafe
Nach vorherrschender Rechtsauffassung wären ministerielle Tätigkeiten vor der Vereidigung zwar "rechtswidrig", aber doch "rechtswirksam" und auch nicht strafbewehrt.
Und nach den bisherigen Entscheidungen des BVerfG (Judikative), die sogar Mindestfristen für Mitglieder des Bundestages (Legislative) ablehnten, wäre ich von einer klaren Ansage aus Karlsruhe sehr überrascht…
Bisher lassen sie die Mimesis seit 1961 gegen unser Grundgesetz einfach laufen…
https://www.stern.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-lehnt--tempolimit--fuer-gesetzgebung-ab-38001334.html
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