Post #4301865
2026-07-27 07:50 UTC
@captainfutura@mastodon.social Ich stimme dir zu, ich habe Ähnliches gestern gesagt. Aber die Realität ist doch, dass Abdul B. lange überwacht wurde bzw. es versucht wurde, auf ihn einzuwirken. Anscheinend reicht das ja nicht. Da er deutscher Staatsbürger war, konnte man ihn natürlich nicht irgendwohin abschieben. Es bleibt doch eigentlich nur so etwas wie Sicherheitsverwahrung, was ja auch nicht in unserem Rechtsstaat so einfach geht (zum Glück), oder lückenlose elektronische Überwachung.
Replies (2)
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@leobm@norden.social 2026-07-27 07:52
@captainfutura@mastodon.social Deswegen, was soll folgendes in der Praxis bedeuten? "keine Scheu vor entschiedenem, harten und vor allem auch schnellem Durchgreifen haben."
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@captainfutura@mastodon.social 2026-07-27 07:53
@leobm@norden.social ja für den Fall würde ich auf lückenlose elektronische Überwachung plädieren und dafür wären entsprechende Durchgriffsrechte geboten.