Post #4274818
2026-07-31 07:50 UTC
RE: https://chaos.social/@HonkHase/117012932847183564
EIn europäisches Programm macht das Verfahren, die Verarbeitung nicht besser.
Am Beispiel "Palantir" lässt sich gut zeigen, dass es geboten ist, die "Verarbeitung" (Art. 1, 2, 3, 4 Nr. 2, 5, 6 DSGVO) sowie das im Verfahren zum Einsatz kommende Betriebsmittel (wie hier Palantir oder wie in anderen prominenten Fällen wie bspw KI, Teams, Videoüberwachung...) nicht in eins zu setzen. Eine DSFA nach Art. 35 ist immer für eine Verarbeitung oder Usecase, nicht aber für eine Applikation durchzuführen
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