Post #4261961
2026-07-13 16:40 UTC
„Die BVG erklärte in diesem Zusammenhang, dass sie gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen aus BVG-Sicht "einer weitergehenden Klärung bedürfen, wird die BVG den Beschluss vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen".“ https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/07/berlin-verwaltungsgericht-beschluss-nius-werbekampagne-bvg-fortsetzung.html
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