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@jakob_thoboell@kirche.social

Post #4238969

2026-07-17 13:40 UTC

@Azetbur@dresden.network Im Kontext der Begründung, dass die Einstellung des Verfahrens und das fehlende "öffentliche Interesse" auf dein vermeintliches Fehlverhalten zurückgeführt wird, steht da für mich (als leider juristischen Laien) Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt im Raum. Aber das habt ich sicher schon durchgekaut, ob die Argumentation zielführend wäre. @derspringendepunkt@troet.cafe @fahrradfalko@hessen.social

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