Post #4196168
2026-07-29 11:37 UTC
TIL: Da ich letztes Jahr vor Geburt meines Kindes komplett ohne mein Verschulden Arbeitslos war (Firma wurde aufgelöst), verringert sich mein Anspruch auf Elterngeld. ALG 1 zählt einfach wie 0€ verdient.
Also wäre so gewesen, hätte ich nicht Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, das verschiebt nämlich den Bemessungszeitraum von den 12 Monaten vor Geburt auf das Kalenderjahr vor Geburt. Ist ja logisch.
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