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@benni@social.tchncs.de

Post #4195028

2026-07-27 15:41 UTC

Vielleicht sollte mal jemand daran erinnern, dass Rechte für sogenannte "Gefährder" einzuschränken im Wortsinne bedeutet, den Polizeistaat einzuführen? Schließlich entscheidet ja die Polizei, wen sie so nennt.

Replies (1)

  • @flxtr@social.tchncs.de 2026-07-28 16:22

    @benni@social.tchncs.de Es geht auch wieder komplett am Anlass vorbei. Der Attentäter mag auch(!) als Gefährder gegolten haben. Aber in erster Linie war er ja ein frisch verurteilter Straftäter (Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttat, also richterlich zertifizierter Terrorist) auf Vorbewährung. Wenn man also irgendwas diskutieren wollte, damit man diesen(!) Fehler nicht nochmal macht (falls denn Fehler gemacht wurden), müsste man über Auflagen und mehr Überwachung für solche Straftäter auf freiem Fuß sprechen. (Oder vielleicht mal über Prävention. 🤷) Ein klassischer Gefährder (also unbescholtener Mensch mit falscher Hautfarbe, Religion oder Umgang, gegen den man keinen Verdacht konstruiert kriegt, den man aber trotzdem verfolgen will) war das nun wirklich nicht.

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