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@bernhard@mastodon.xyz

Post #4190038

2026-07-29 07:49 UTC

@Cando@don.linxx.net @RitaWerner@mastodon.social 1️⃣ Was wir tun können, was die G.-KI-Suche ergab - Erste Beschwerden bitte an das Sächsische Landesamt - und antwort binnen fünf Tagen fordern: Gegen Lehrkräfte und Schulleiter: Das Amt für Schulen der Stadt Dresden ist hierfür nicht zuständig. Die Dienstaufsicht über das pädagogische Personal liegt beim Freistaat Sachsen. Richten Sie die Beschwerde an das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Regionalstelle Dresden (Großenhainer Straße 92, 01127 Dresden).

Replies (1)

  • @bernhard@mastodon.xyz 2026-07-29 07:53

    @Cando@don.linxx.net @RitaWerner@mastodon.social 2️⃣ Beschwerde über das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) dann an den zuständigen Sächsischen Minister als oberste Behörde mit der Bitte die Schulleitung zu entlassen aufgrund mangelnder Verfassungstreue. Die AfD ist in Sachsen verfassungsfeindlich, oder nicht? #AfDVerbotjetzt. -

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