Post #4182609
2026-07-27 09:40 UTC
@suehlmann_faul@social.tchncs.de @GrapheneOS@grapheneos.social @kuketzblog@social.tchncs.de genau das ist das Spannende: es gilt als gegeben, dass der Zugriff erstmal erlaubt ist und das Schützen strafbar. Ich bin gespannt, wie das Urteil ausfällt und wie so ein Fall bei uns entschieden werden würde.
Replies (1)
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@suehlmann_faul@social.tchncs.de 2026-07-27 11:54
@lordkhan@social.cologne @GrapheneOS@grapheneos.social @kuketzblog@social.tchncs.de "In Deutschland kann man nur für Strafvereitelung bestraft werden, wenn man es für einen anderen tut. § 258 Abs. 5 ist hier eindeutig. Solltet ihr bei einer Hausdurchsuchung die Notfall-PIN eingeben wollen, redet trotzdem lieber vorher mit eurem Anwalt." Quelle: https://tarnkappe.info/kommentar/us-umweltschuetzer-wegen-grapheneos-vor-gericht-331783.html