Post #4182523
2026-07-26 18:18 UTC
@fluepke@chaos.social Vorschlag zur Güte: Jede*r der/die das Wort "Verbrennerverbot" nicht in negativem oder ausschliessenden Kontext verwendet, verliert mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht sowie die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden.
Passiert das in Tateinheit mit dem Wort "technologieoffen" wird weiterhin ein Verfahren nach § 118 OWiG (Grober Unfug) eröffnet.
Die Verordnung (EU) 2019/631 enthält nicht und enthielt nie ein Verbot von Verbrennern.
Replies (1)
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@d3tm4r@infosec.exchange 2026-07-29 04:23
@henryk@chaos.social @fluepke@chaos.social dafür! 👍