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@AlienJay@burningboard.net

Post #4146630

2026-07-27 19:26 UTC

@NixNick@troet.cafe Wenn sie verurteilt worden ist könntest du auf der Basis Zivilklage erheben. Z.B. auf Schmerzensgeld. Und ebenso dies dem Vermieter melden. Auch dass sie weiter macht. Das gibt ihm, wenn er willens ist, einen Kündigungsgrund an die Hand. Und weiterhin die Dame anzeigen. Deswegen bereits verurteilt und weitermachen bedeutet Bestrafung steigt.

Replies (1)

  • @NixNick@troet.cafe 2026-07-27 20:25

    @AlienJay@burningboard.net ich hab jetzt wieder das Smartphone dabei um via Aufnahme wieder ihre Ergüsse zu Dokumentieren. Ich glaub nicht das Seitens des Vermieters was kommt,werde ihm das trotzdem zukommen lassen. Sozusagen zur Kenntnisnahme. Das mit der Zivilklage lasse ich mir durch den Kopf gehen. Jetzt bin ich erstmal im Garten,*Luft* holen

    Open ##4146628