Post #4025205
2026-07-22 16:25 UTC
💡 Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags klärt auf: Die gezielte Beschaffung von Open Source ist vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten.
🔎 @heiseonline@social.heise.de hat sich das aktuelle Gutachten aus dem Bundestag genauer angeschaut: https://www.heise.de/news/Bundestag-Gutachten-Behoerden-duerfen-Open-Source-in-Ausschreibungen-fordern-11368018.html
#OpenSource
Replies (1)
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@OSBA@social.osb-alliance.de 2026-07-22 16:27
⚖️ Das aktuelle Gutachten aus dem Bundestag verweist auch auf ein EuGH-Urteil, demzufolge öffentliche Behörden ihre bestehenden, selbstgeschaffenen Vendor-Lock-Ins nicht als Ausrede benutzen dürfen, um ohne Ausschreibung per Direktvergabe immer wieder und wieder beim gleichen proprietären Anbieter zu kaufen. 🚀 Der Einsatz von Open Source kann solche wettbewerbswidrigen Monopole von Anfang an verhindern. Hier findet Ihr noch mehr Infos zum Gutachten ➡️ https://osb-alliance.de/pressemitteilungen/bundestags-gutachten-schafft-klarheit-open-source-first-ist-vergaberechtlich-zulaessig #OpenSource