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2026-08-29 19:26 UTC

Berufsgenossenschaften zahlen Blüten übrigens weiterhin #cannabis > Cannabisblüten können nicht mehr zulasten der Kassen verordnet werden. Liegt jedoch ein Rezept mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Kostenträger vor, kann dieses weiterhin beliefert werden. https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/apo-tipp/cannabisblueten-homoeopathie-bg-zahlt-weiter/

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