2026-08-29 19:26 UTC
Berufsgenossenschaften zahlen Blüten übrigens weiterhin #cannabis
> Cannabisblüten können nicht mehr zulasten der Kassen verordnet werden. Liegt jedoch ein Rezept mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Kostenträger vor, kann dieses weiterhin beliefert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/apo-tipp/cannabisblueten-homoeopathie-bg-zahlt-weiter/
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