Post #3963467
2026-07-20 15:49 UTC
Nebenbei bemerkt: der Aufsichtsrat ist haftbar. Wenn die Zustände Mängel aufweisen, wird es relativ schwierig werden sich gegen weitere Sachverständige zu positionieren.
Was man nicht erkennen kann, kann man auch nicht melden. Allerdings entfällt die Meldepflicht deshalb nicht.
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