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@patnat@social.tchncs.de

Post #3941073

2026-07-19 17:05 UTC

Dass der Typ einschlägig wegen Gewaltstraftaten vorbestraft und zur Zeit auf Bewährung ist, spielt bei der Entscheidung über die Verhängung von U-Haft keine Rolle. Könnte man ändern und sollte man vielleicht auch. Der Bahnmitarbeiter, der bei 120km/h aus dem Zug gefallen ist, ringt noch ums Überleben. Und der mutmaßliche Täter, der sich auch in der Vergangenheit nicht im Griff hatte, kann einfach nach Hause gehen während die Anklage vorbereitet wird. Vielleicht fährt auch auch weiter Bahn und schlägt wieder jemandem ins Gesicht, prügelt sich und jedes mal wird einzeln entschieden, dass er ja immer noch einen Job und ne Familie hat und nicht in U-Haft kommt. https://bnn.de/karlsruhe/protest-in-karlsruhe-nach-haftentscheidung-im-fall-der-regionalbahn-attacke #Recht #Strafrecht #justiz #Karlsruhe #Haft #Gewalt #Bahn #Verbrechen #Kriminalitat

Replies (1)

  • @Conan@ioc.exchange 2026-07-19 19:53

    @patnat@social.tchncs.de Zitat aus SZ: Es gibt Zweifel an dem Geschehen im Zug, teilt das Amtsgericht Karlsruhe auf SZ-Anfrage mit. Grund dafür sei ein Überwachungsvideo der Bahn, das der zuständige Haftrichter im Rahmen der gerichtlichen Anhörung einsehen konnte. Dies sei einer der Gründe, warum gegen den bereits vorbestraften Tatverdächtigen kein Haftbefehl erlassen worden sei

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